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Die Schweizer Bestimmungen

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Hühner und Hähne sinnvoll selber verwerten

Immer wieder stellt sich die Frage, ob Hobbyzüchter das Fleisch ihrer Tiere auch verkaufen dürfen. Eine klare Antwort darauf findet man in der Vollzugsunterstützung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV zur «Hofschlachtung zum Eigengebrauch». Dort steht unter Punkt 3, Hausgeflügel, Hauskaninchen und Wild

Spezielle Regelungen gelten für Geflügel, Kaninchen und Wild:

Hausgeflügel und Hauskaninchen müssen grundsätzlich in bewilligten Schlachtanlagen geschlachtet

werden. Davon ausgenommen sind:

  • Schlachtungen zum Eigengebrauch – es gelten dieselben Bedingungen wie für das Schlachtvieh.

  • gelegentliche Schlachtungen in geringer Anzahl. Fleisch darf an Dritte abgegeben werden.

Unter weitergeben versteht man verkaufen, tauschen oder anderweitig entgeltliches Abgeben und verschenken.

Hier finden Sie weitere Informationen

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